Grundidee

Im Sinne der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft streben wir nach Möglichkeit immer die Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Kinder und Jugendlichen an. Es findet regelmäßiger Kontakt und Austausch statt, um gemeinsam positiv zum Wohle und der Entwicklung des Kindes beizutragen. Besonders wichtig ist uns die Vermittlung von Lebenspraxis durch Alltagserfahrungen. Großen Wert legen wir hierbei auf eine familienähnliche Atmosphäre. Grundidee unserer stationären Hilfen ist das gemeinsame Leben von Betreuern mit Kindern und Jugendlichen in einem beziehungsorientierten Rahmen. Dabei wollen wir ihnen familiäre Ersatzstrukturen anbieten, ohne dabei die Familie zu ersetzen. Dies bedeutet vor allem Kontinuität und Verbindlichkeit in der Beziehung. Das besonders intensive Verhältnis zwischen den uns anvertrauten Kindern/Jugendlichen und den Betreuern gilt als entscheidende Grundlage für eine pädagogische Förderung.

Unsere pädagogische Arbeit in Busdorf erfolgt „innewohnend“, was bedeutet, dass ein Erzieherpaar gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung lebt. Diese Konstellation des Zusammenlebens hat sich bewährt und als förderlich erwiesen, eine vertrauensvolle und stabile Bindung zu unseren Bewohnern aufzubauen, welche wir als Grundvoraussetzung für eine positive Entwicklung ansehen.

Respektvoller Umgang miteinander, soziale Kompetenzen, die Eingliederung in ein soziales Umfeld und die Wahrnehmung von Freizeitangeboten sind Bestandteile unseres pädagogischen Konzeptes. Bei dieser Betreuungsform werden die lebenspraktischen Fähigkeiten in besonderem Maße gefördert, da durch das Leben in unserer Einrichtung Sozialkompetenz- und Verbindlichkeit täglich trainiert werden. Dabei ist der gelungene Alltag das Ziel, ebenso wie die Vermittlung von Werten und Normen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für das spätere Leben. Durch die fachlichen Kompetenzen unseres Teams, begegnen wir unseren Bewohnern verständnisvoll, respektvoll, wertschätzend und sehen Probleme nicht als selbstverursacht an, sondern als Defizit eines Systemzusammenhangs. Ressourcenorientiert erarbeiten wir im Team, mit externen Partnern und in Absprache mit dem Kind oder Jugendlichen die besten Fördermöglichkeiten und setzen diese um.

Art der Leistung:

§§ 27/34 SGB VIII Die Durchführung der Hilfen nach § 35a SGB VIII ist in Ausgestaltung des § 34 SGB VIII ebenso möglich, wie die Weiterführung in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Bezugspunkt sind auch die „Rahmenleistungs- vereinbarungen für Einrichtungen über Tag und Nacht“ für das Land Schleswig-Holstein.